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Was muss ich machen, wenn mein Fahrzeugtyp nicht im Gutachten oder der ABE aufgeführt ist?

Sie müssen eine Einzelabnahme nach §21 durchführen. Sie haben ein geprüftes Bauteil mit einem nicht aufgeführten Fahrzeugtyp. Hierfür haben wir folgendes Vermerk im Gutachten stehen: 

"Hinweis: Wird der Sonderlenker an einem Fahrzeug montiert, welches hier nicht aufgeführt ist, so ist eine Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, durchzuführen." 

Das ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass die Abnahmen nur von einem Vollsachverständigen vom TÜV oder von der Dekra durchgeführt werden darf. Bitte sprechen Sie Ihr Vorhaben mit der zuständigen Prüfinstitution ab. Erklären Sie, dass es zu dem Bauteil ein TÜV Teilegutachten nach §19/3 gibt und nur Ihr Modell nicht im Verwendungsbereich aufgeführt ist.

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