Lenker "Square" - "7/8" (22 mm) mit TÜV Teilegutachten §19/3 Breite: 700 mm Höhe: 170 mm Tiefe: 80 mm Klemmbreite: 120 mmLenkerbreite Unterkante: ca. 180mmMaterial: StahlOberfläche: Hochglanz verchromt Mit Teilegutachten nach §19/3. Folgende Fahrzeugtypen sind im Teilegutachten aufgeführt: Yamaha XV 1000 Virago / 2AEFür Fahrzeuge die nicht mit im Gutachten aufgeführt sind, steht folgender Hinweis im Gutachten: Wird der Sonderlenker an einem Fahrzeug montiert, welches hier nicht aufgeführt ist, so ist eine Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, durchzuführen.
Achtung nur für 7/8" (22mm) Lenkerklemmung geeignet.Lenker "Drag" / 7/8" (22 mm) mit TÜV Teilegutachten §19/3Breite: 66 cm Klemmbreite: 24 cm LenkerbreiteUnterkante: ca. 200mm Material: Stahl Oberfläche: Verchromt B = 12 cm C = 66 cm D = 24 cm Mit Teilegutachten nach §19/3. Folgende Fahrzeugtypen sind im Teilegutachten aufgeführt Yamaha XV 1000 Virago / 2AEFür Fahrzeuge die nicht mit im Gutachten aufgeführt sind, steht folgender Hinweis im Gutachten: Wird der Sonderlenker an einem Fahrzeug montiert, welches hier nicht aufgeführt ist, so ist eine Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, durchzuführen.
Lenker "Wishbone" - "1" (25,4 mm) mit TÜV Teilegutachten §19/3 Lenkerdurchmesser 32mm. Im Bereich der Klemmungen "1" (25,4 mm). Breite: 800 mm Höhe: 200 mm Tiefe: 90 mm Klemmbreite: 100 mm Material: StahlOberfläche: Hochglanz verchromtGeeignet für: VL1500LC Intruder < '03, VL1500LC Intruder/Boulevard (C90) '03 - '05, VN1500A/B '88-'92, VS600 / 750 / 800 Intruder/Boulevard (S50), VS700 Intruder,VT750C2 Ace '97 - '02, XVS650 Dragstar / V-star < '03, XVS650 Dragstar / V-star '04-up Für Fahrzeuge die nicht mit im Gutachten aufgeführt sind, steht folgender Hinweis im Gutachten: Wird der Sonderlenker an einem Fahrzeug montiert, welches hier nicht aufgeführt ist, so ist eine Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, durchzuführen.